Bachelorarbeit

BücherDie Vertiefungsphase des Studiengangs Chemie beinhaltet als Modul C14 die Anfertigung einer Bachelorarbeit (8 ECTS-Punkte).
In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie im Stande sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein wissenschaftliches Problem aus einem Fachgebiet unter Anleitung, nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Die Bachelorarbeit ist unter Anleitung eines habilitierten Mitgliedes (Professor oder Privatdozent) der Naturwissenschaftlichen Fakultät aus dem Department Chemie und Pharmazie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchzuführen.

Die Studierenden sorgen dafür, dass sie spätestens am Anfang des sechsten Semesters ein Thema für die Bachelorarbeit erhalten. Auf den einzelnen Webseiten des Department Chemie und Pharmazie können sich die Kandidaten über die in Frage kommenden Betreuer einer Bachelorarbeit (Kontaktaddresse und Forschungsthemen) informieren. Die Kandidaten können sich dann mit den Dozenten in Verbindung setzten und ein Thema und die Modalitäten für dessen Bearbeitung festlegen.

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Gelingt es den Studierenden nicht, ein Thema zu erhalten, weist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag ein Thema zu.
Im Rahmen der Bachelorarbeit soll ein kleines wissenschaftliches Projekt bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit soll für den Fall, dass das Projekt ganztägig in der vorlesungsfreien durchgeführt wird, drei Wochen betragen. Wird die Arbeit zum Teil oder ganz auch während der Vorlesungszeit durchgeführt, ist eine entsprechend längere Bearbeitungsdauer zu veranschlagen. Mit der Bearbeitung des Projektes kann frühestens zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit nach dem 5. Semester begonnen werden. Das erhaltene Thema und der Tag der Ausgabe sind vom Betreuer dem Prüfungsamt mitzuteilen (PDF-Meldeformular).

Die Ergebnisse der Arbeit sind in einer Bachelorschrift zusammenzufassen. Die Arbeit wird in deutscher Sprache oder mit Zustimmung des Betreuers in englischer Sprache abgefasst. Die Arbeit ist in zwei identischen Exemplaren beim Prüfungsamt vorzulegen. Wird sie nicht fristgerecht abgegeben, so ist sie mit "nicht ausreichend" (5.0) zu bewerten und gilt somit als abgelehnt.

Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung darf zwei Monate nicht überschreiten.

Das Thema muss so begrenzt sein, dass es innerhalb dieser Frist bearbeitet werden kann. Auf begründeten Antrag kann die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um höchstens einen Monat verlängert werden. Weist die Kandidatin oder der Kandidat durch ärztliches Zeugnis nach, dass sie oder er durch Krankheit an der Bearbeitung gehindert war, ruht die Bearbeitungsfrist.

Die Bachelorarbeit wird vom Betreuer und einem weiteren, vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellten Prüfenden beurteilt.

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Die Arbeit ist angenommen, wenn das arithmetische Mittel der Noten beider Prüfenden die Note wenigstens "ausreichend" ist - anderenfalls ist sie abgelehnt. Bei der Berechnung der Note wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt. Für die angenommene Bachelorarbeit werden 8 ECTS-Punkte angesetzt.

Ist die Bachelorarbeit abgelehnt oder gilt sie als abgelehnt, so kann sie einmal wiederholt werden - eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Das Thema für die Wiederholung der Bachelorarbeit muss innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung der Ablehnung gestellt sein, andernfalls gilt die Bachelorarbeit als endgültig nicht bestanden.

Titelblatt Bachelorarbeit

Das Titelblatt der Bachelorarbeit muss den Titel des bearbeiteten Themas und den Namen des Verfassers enthalten. Auf der zweiten Seite ist eine unterschriebene Erklärung zur selbständigen Verfassung der Arbeit beizufügen.

Hier finden Sie eine exemplarische Mustervorlage.

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