Masterarbeit
Informationen zur Masterarbeit (Chemie)
Die Masterarbeit (Modul CMT) ist ein Teil der Masterprüfung im Studiengang Chemie. Sie wird mit 30 ECTS-Punkten veranschlagt.
Die Anfertigung der Masterarbeit bildet den Abschluss der wissenschaftlichen Ausbildung im Masterstudiengang Chemie.
Mit der Anfertigung dieser Arbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie im Stande sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein wissenschaftliches Problem aus den Fächern Chemie, Lebensmittelchemie und Pharmazie selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten.
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist ein erfolgreicher Abschluss der Kernmodule (CK1-CK3/CM1-CM3), des Wahlpflichmoduls (CWP/CEM), des Wahlmoduls (CW/CE) und der Vertiefungsphase (CV/CS).
Die Studierenden sorgen dafür, dass sie schnellstmöglich nach den bestandenen mündlichen Prüfungen ein Thema für die Masterarbeit erhalten, so dass ein Überschreiten der Regelstudienzeit ausgeschlossen werden kann. Auf den einzelnen Webseiten des Department Chemie und Pharmazie bzw. Department Biologie können sich die Studierenden über die infrage kommenden Betreuer einer Masterarbeit (Kontaktaddresse und Forschungsthemen) informieren. Die Kandidaten können sich dann mit den Dozenten in Verbindung setzten und das Thema der Arbeit festlegen.

Die Ergebnisse der Arbeit sind in einer Masterschrift zusammenzufassen. Die Ergebnisse sind fachlich und sprachlich korrekt in Englisch darzustellen und in die aktuelle Fachliteratur einzuordnen. Auf Antrag kann die Masterarbeit auch in Deutsch verfasst werden. Die Arbeit ist in drei identischen Exemplaren beim Prüfungsamt einzureichen. Wird sie nicht fristgerecht abgegeben, so ist sie mit "nicht ausreichend" (5.0) zu bewerten und gilt somit als abgelehnt.
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit ist auf sechs Monate begrenzt.
Auf begründeten Antrag kann die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängert werden. Weist die Kandidatin oder der Kandidat durch ärztliches Zeugnis nach, dass sie oder er durch Krankheit an der Bearbeitung gehindert war, ruht die Bearbeitungsfrist. Die Masterarbeit wird vom Betreuer und einem weiteren, vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellten Prüfenden beurteilt.

Die Arbeit ist angenommen, wenn das arithmetische Mittel der Noten beider Prüfenden die Note wenigstens "ausreichend" ist - anderenfalls ist sie abgelehnt. Bei der Berechnung der Note wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt. Für die angenommene Masterarbeit werden 30 ECTS-Punkte angesetzt.
Ist die Masterarbeit abgelehnt oder gilt sie als abgelehnt, so kann sie einmal wiederholt werden - eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Das Thema für die Wiederholung der Masterarbeit muss innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung der Ablehnung gestellt sein, andernfalls gilt die Masterarbeit als endgültig nicht bestanden.
Titelblatt Masterarbeit
Das Titelblatt der Masterarbeit muss den Titel des bearbeiteten Themas und den Namen des Verfassers enthalten. Auf der zweiten Seite ist eine unterschriebene Erklärung zur selbständigen Verfassung der Arbeit beizufügen. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist bei Frau Petra Schmitt vom Prüfungsamt abzugeben. Ab diesem Zeitpunkt zählt die Bearbeitungszeit von sechs Monaten.
Eine exemplarische Mustervorlage erhalten Sie hier: .doc, .pdf.
