Qualifikationsfeststellung
Die Zulassung zum Masterstudiengang Chemie kann mit der Ablage eines Qualifikationsfeststellungsverfahren verbunden sein.
Dies ist der Fall wenn:
- Der Bachelorstudiengang Chemie nicht mit der Gesamtnote "gut" oder besser abgeschlossen wurde (entspricht 2,6 und schlechter).
- Externe Bewerber nicht mindestens die Gesamtnote 2,5 oder besser in ihrem Bachelorzeugnis nachweisen können.
- Bei externen Bewerbern keine klare Äquivalenz ihres Bachelorstudiengangs feststellbar ist.
Das Qualifikationsfeststellungsverfahren wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Semester am Ende der Vorlesungszeit eines jeden Semesters, abgehalten. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer.

Die Prüfung soll zeigen, ob die Bewerberin oder der Bewerber erwarten lässt, das Ziel des Studiengangs auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. Sie erstreckt sich auf die Grundkenntnisse des Fachgebiets des jeweiligen Masterstudiengangs.
Die Prüfung wird von einem oder einer von der Zulassungskommission benannten Prüfenden in Anwesenheit einer oder eines sachkundigen, von der Prüfenden oder dem Prüfenden bestellten Beisitzerin oder Beisitzer durchgeführt. Der Termin der Prüfung wird den Bewerberinnen oder Bewerbern spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben.
Die Bewerberinnen oder Bewerber tragen die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme an der Prüfung entstehen, selbst.
Die Bewertung der Prüfung lautet "bestanden" oder "nicht bestanden". Die Prüfenden können der Zulassungskommission empfehlen, die Zulassung mit Auflagen zu verbinden.
Das Qualifikationsfeststellungsverfahren kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nicht möglich.
