Regularien, Formulare

Alle prüfungsrelevanten Belange des Studiengangs Chemie regelt das Prüfungsamt der Naturwissenschaftlichen Fakultät:

Prüfungsamt der Universität Erlangen-Nürnberg
Naturwissenschaftliche Fakultät
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen

Direkter Ansprechpartner für den Studiengang Chemie ist:

Frau Petra Schmitt
Halbmondstraße 6
Raum 1.035
Tel: 09131 85- 24063
E-mail: petra.schmitt@zuv.uni-erlangen.de
Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bei folgenden Fragestellungen wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt:

Urlaubssemester

Der Studierende kann sich beurlauben lassen (Studentenkanzlei). Während der Beurlaubung dürfen keine Prüfungen abgelegt werden. Wiederholungsprüfungen sind hiervon ausgenommen. Diese müssen abgelegt werden. Werden während der Beurlaubung Prüfungen an einer ausländischen Universität abgelegt, so kann ein Antrag auf Anrechnung gestellt werden. Werden Prüfungsleistung angerechnet, so wird in der Regel auch das Urlaubssemester als reguläres Fachsemester angerechnet. Studienleistungen können hingegen ohne Anrechnung eines Fachsemesters berücksichtigt werden.

Anmeldung zur Masterprüfung

Der Prüfungszeitraum für die Ablage der mündlichen Prüfungen erstreckt sich von September bis Januar. Die Meldezettel für Modulprüfungen sind im Studien-Service-Center abzugeben. Die Prüfer und die jeweiligen Prüfungstermine sind dem Prüfungsamt mindestens drei Wochen vor der entsprechenden Modulprüfung schriftlich mitzuteilen. Weitere Informationen zur Masterprüfung finden Sie hier.

Studienzeitverlängerung

Die Regelstudienzeiten von 6 Semestern im Bachelorstudiengang und 4 Semestern im Masterstudiengang können überschritten werden. Sollte es für Sie absehbar sein, dass Sie Ihre Modulprüfungen nicht innerhalb dieser Regelstudienzeit ablegen können, so können Sie einen formlosen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen. Bitte begründen Sie genau, warum Ihnen der Modulabschluss innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nicht möglich war, welche Prüfungen noch abzulegen sind und wie Ihre zeitliche Planung für die Ablegung der noch ausstehenden Prüfungen aussieht. Diesen Antrag richten Sie an das Prüfungsamt.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Sollten Sie Ihren Studiengang gewechselt haben bzw. einen Wechsel beabsichtigen, können unter Umständen von Ihnen bereits erbrachte Leistungen (Studienleistungen und/oder Prüfungen) in Ihrem neuen Studiengang angerechnet, d.h. berücksichtigt werden. Hierzu ist ein Antrag beim Prüfungsamt zu stellen. Folgendes ist zu beachten: Das Prüfungsamt entscheidet nicht über die Anrechnung. Ihr Antrag wird vom Prüfungsamt an den entsprechenden Ansprechpartner für den Studiengang Chemie weitergeleitet. Dies kann zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Prüfungsleistungen aus endgültig nicht bestandenen Studiengängen können nicht angerechnet werden. Für Studienleistungen gilt dies nicht. Es werden alle anrechenbaren Prüfungsleistungen mit dem entsprechenden Versuch und mit der erzielten Note übernommen.

Adressänderungen

Bitte teilen Sie Adressänderungen umgehend der Studentenkanzlei mit.

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