Vorgaben
Für die einzelnen Bereiche des Bachelor- und Masterstudiengangs Chemie existieren verbindliche Vorgaben, die hier zusammengefasst sind.
Versicherungspflicht - Labor
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Student, der in den Bereichen der Anorganischen, Organischen oder Physikalischen Chemie ein Praktikum absolviert, für das entsprechende Semester eine Laborhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss! Bei Beginn eines Praktikums muss eine aktuell gültige Laborhaftpflichtversicherung vorliegen.
Ausnahme: Die Laborversicherung für die Anfängerpraktika in der Anorganischen Chemie (1. und 2. Semester) wird zu Beginn der jeweiligen Praktika direkt bei den Assistenten abgeschlossen.
Die Laborversicherung kann bei Frau Brandl-Rittel (OC, Raum 111, Henkestr. 42), bei Frau Weiss (PC, Raum P 0.58, Egerlandstr. 3) oder bei Frau Kolb (AC, Raum A 3.7, Egerlandstr. 1) abgeschlossen werden. Diese Laborversicherung ist ein Semester gültig und zwar für alle Praktika im Studiengang Chemie.
Bachelorarbeit
Einen Leitfaden zur Anfertigung der Bachelorarbeit findet man hier.
Wahl der Module - Masterstudium
Näheres zur Wahl der einzelnen Module im Masterstudium findet man hier.
Masterprüfung
Detaillierte Modalitäten die Masterprüfung betreffend findet man hier.
Masterarbeit
Einen Leitfaden zur Anfertigung der Masterarbeit findet man hier.
Promotion
Promotionen an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden durch die offizielle Promotionsordnung geregelt. Des Weiteren erhält man auf der Hompage des Prüfungsamtes weiterführendes Infomaterial, wie z.B. das Merkblatt zur Anmeldung zur Promotion und das entsprechende Anmeldeformular, ein Muster des Titelblattes der Dissertation und Hinweise für Doktoranden bezüglich des Umlaufs.
