Berufsabschlüsse
Bachelor, Master, Staatsexamen
Nach der Umstellung des Lehramtsstudiums auf das Bachelor/Master-System ergibt sich folgende Situation für das Lehramsstudium (§31 LAPO):
Nach 6 Semestern (d.h. nach dem Erreichen von 180 ECTS) wird bei der Fächerkombination Chemie/Biologie (LAG) der akademische Grad
'Bachelor of Science', B. Sc.,
bei der Fächerkombination Chemie/Geographie (LAG) bzw. Chemie/Englisch (LAG) der akademische Grad
'Bachelor of Arts', B. A.,
in den anderen Studiengängen (Realschule, Grund- und Hauptschule) der Grad
'Bachelor of Education', B. Ed.,
auf Antrag verliehen.
Eine der Auswirkungen des Bachelor/Master-Systems ist u.a., dass der Bachelor-Grad ein berufsqualifizierender Abschluß darstellen soll. Im Falle des Lehramtsstudiums macht dies aber - wenigstens zurzeit - noch keinen Sinn. Dies wurde auch vom bayerischen Kultusministerium erkannt. Voraussetzung für den Nachweis der Lehrbefähigung an öffentlichen Schulen in Bayern ist demnach - wie bisher auch - das Ablegen einer Staatsexamensprüfung. Im neuen System bedeutet dies:
1. Lehramtsprüfung ( = Staatsexamensprüfung + 270 ECTS Studienleistung).
Für welchen Beruf ein Bachelor-Abschluß im Lehramt Chemie qualifiziert, ist derzeit noch unbekannt.
Im Anschluß an den Bachelor-Teil des Studiums (= 6. Semester) folgt unmittelbar der Master-Teil.
· In anderen Studiengängen gilt als Voraussetzung, ein Masterstudium zu beginnen, der Erwerb des Bachelorgrades mit der Gesamtnote 'gut' (d.h. in der Regel eine Gesamtnote von besser als 2,4 oder 2,5).
· Für das Lehramtsstudium gilt:
Für die Zulassung zur Staatsexamensprüfung gilt diese Einschränkung nicht.
Wird allerdings nach dem 9. Semester der Masterabschluß angestrebt, dann gilt die Notenbeschränkung.
Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Promotionsstudiums war bisher die Staatsexamensprüfung.
Es ist möglich, dass in Zukunft ein Masterabschluß für die Promotion vorgeschrieben ist.
