Prüfungen
Der konsekutive Bachelor- und Masterstudiengang Molecular Science ist modular aufgebaut. Unter einem Modul versteht man zeitlich zusammenhängende und in sich geschlossene abprüfbare Lehreinheiten, die aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen können. Die Module werden im gleichen Semester, zumindest aber im gleichen Studienjahr durch eine Prüfung abgeschlossen.
Die Rahmenbedingungen und die Art der abzulegenden Prüfungen im Studiengang Molecular Science werden durch die offizielle Prüfungsordnung festgelegt.
Wiederholung von Prüfungen
Mit Ausnahme der Bachelorarbeit können alle nicht bestandenen Prüfungen oder Teilprüfungen zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung bestandener Prüfungen ist ausgeschlossen.
Eine Ausnahme bilden die Prüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Diese Prüfungen oder Teilprüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden, sobald nicht bestandene erste Wiederholungen im Umfang von mehr als 15 ECTS-Punkten vorliegen. Dabei ist jeder Prüfung das Gewicht der ECTS-Punkte ihres Moduls zugewiesen; Teilprüfungen werden mit ihrem Anteil am Modul gewichtet. Sofern die Anlage 4 bzw. Anlage 5 der Prüfungsordnung nichts anderes vorsieht, haben alle Teilprüfungen das gleiche Gewicht.
Eine nicht bestandene Prüfung oder Teilprüfung ist zum nächstmöglichen Prüfungstermin, in der Regel innerhalb von sechs Monaten, zu wiederholen. Die Frist zur Wiederholung wird durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen.
Bei Versäumung der Wiederholungsfrist gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden, sofern nicht der Studierenden oder dem Studierenden vom Prüfungsausschuss wegen besonderer, von ihr oder ihm nicht zu vertretender Gründe eine Nachfrist gewährt wird. Als nicht zu vertretende Gründe für die Versäumung von Fristen gilt insbesondere eine Erkrankung der Studierenden oder des Studierenden, die zu Prüfungsunfähigkeit führt.
