Vorgaben

Für die einzelnen Bereiche des Bachelor- und Masterstudiengangs Molecular Science existieren verbindliche Vorgaben, die unter diesem Punkt zusammengefasst sind.

Versicherungspflicht - Labor

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Student, der in den Bereichen der Anorganischen, Organischen oder Physikalischen Chemie ein Praktikum absolviert, für das entsprechende Semester eine Laborhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss! Bei Beginn eines Praktikums muss eine aktuell gültige Laborhaftpflichtversicherung vorliegen.

Ausnahme: Die Laborversicherung für die Anfängerpraktika in der Anorganischen Chemie (1. und 2. Semester) wird zu Beginn der jeweiligen Praktika direkt bei den Assistenten abgeschlossen.

Die Laborversicherung kann bei Frau Brandl-Rittel (OC, Raum 111, Henkestr. 42), bei Frau Weiss (PC, Raum P 0.58, Egerlandstr. 3) oder bei Frau Kolb (AC, Raum A 3.7, Egerlandstr. 1) abgeschlossen werden. Diese Laborversicherung ist ein Semester gültig und zwar für alle Praktika im Studiengang Molecular Science.

Wahl der Vertiefungsrichtung - Nano Science bzw. Life Science

Näheres zur Wahl der Vertiefungsrichtung für das 5. und 6. Semester findet man hier.

Bachelorarbeit

Einen Leitfaden zur Anfertigung der Bachelorarbeit findet man hier.

Wahl der Module - Masterstudium

Näheres zur Wahl der einzelnen Module im Masterstudium findet man hier.

Vorlesungswahl und Modullaufzettel im Masterstudiengang

Im Bereich des Pflichtmoduls Molecular Nanoscience und einiger Wahlpflichtmodule müssen die Studierenden zusätzlich zu den definierten Pflichtveranstaltungen noch ein gewisses Kontingent an Wahlveranstaltungen mit Bezug zum jeweiligen Modul wählen. Diese Vorlesungen fügen sie dann auf ihren Modullaufzettel des Masterstudiengangs hinzu.

Nähere Information zu Vorlesungswahl im Masterstudium findet man hier.

Masterprüfung

Detaillierte Modalitäten die Masterprüfung betreffend findet man hier.

Masterarbeit

Einen Leitfaden zur Anfertigung der Masterarbeit findet man hier.

Promotion

Promotionen an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden durch die offizielle Promotionsordnung geregelt. Des Weiteren erhält man auf der Hompage des Prüfungsamtes weiterführendes Infomaterial, wie z.B. das Merkblatt zur Anmeldung zur Promotion und das entsprechende Anmeldeformular, ein Muster des Titelblattes der Dissertation und Hinweise für Doktoranden bezüglich des Umlaufs.

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